Aus: Die Herren von Michelsberg als Besitzer von Weleschin, Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Nr. 22 (1884/4), S.351-352
„Es war am 26. Juli 1360, als die genannten zwei Brüder von Weleschin in Begleitung ihrer Vasallen Buschek Patek und Philipp von Keblan mit Peter II. und Jodok I. von Rosenberg in dem auf einer luftigen Anhöhe lieblich gelegenen Walddorfe Meinetschlag zusammenkamen. Die wegen der Sonntagsfeier in der Ortschaft und auf den sie umgebenden Kornfeldern herrschenden Ruhe entsprach vollkommen dem Ernste des Geschäftes, dessentwegen man gekommen war.
Da sowohl Herr Benesch als auch Herr Johann „zwar gesunden Geistes, jedoch siechen Leibes“ waren, so liegt die Vermuthung nahe, daß sie von zwei verschiedenen Seiten – der Eine wahrscheinlich von Weleschin, der Andere von Oppolz – eigens zu dem Zwecke nach Meinetschlag gekommen sind, um sich gegenseitig zum letzten Male in ihrem Leben zu sehen und mit den Rosenbergern gemeinschaftlich zu verhandeln.
Das Resultat der gepflogenen Verhandlung aber war Folgendes:
Die beiden Herren von Weleschin ernannten mittels einer Urkunde in lateinischer Sprache die zwei anwesenden Brüder von Rosenberg zu Verwesern ihrer sämmtlichen Güter, worunter namentlich die Burg und der Markt Weleschin, sowie die Veste Oppolz hervorgehoben werden, und bestellten sie zugleich zu Bevollmächtigten über ihre Erben, so zwar, daß sie die Macht haben sollten, über die ihnen anvertrauten Dinge und Personen „so zu schalten und zu walten, wie es wahren und rechtmäßigen Bevollmächtigten gut zu sein scheint“.
Bald darauf schied sowohl Benesch II. als auch Johann III. aus dem Leben, der Erstere mit Hinterlassung einer unmündigen Tochter Margaretha, der Letztere kinderlos, indem er wahrscheinlich gar nicht vermählt gewesen ist.
Sofort nach ihrem Tode begannen die Rosenberger Besitzrechte auf dem Weleschiner Gute auszuüben, wie aus dem Umstand ersichtlich ist, daß sie noch in demselben Jahre 1360 aus eigener Macht der Prager Krämerin Elisabeth Bitterwurz für deren Schuldforderungen von 33 Schock das Weleschiner Haus auf der Prager Altstadt verschrieben.
Ja selbst dann, nachdem Kaiser Karl IV. am 6. März 1361 zu Nürnberg eine Union der Güter Peter´s von Michelsberg und dessen Muhme Margaretha von Weleschin gutgeheißen und somit diesen mittlerweile großjährig gewordenen Michelsberger neben der minderjährigen Weleschinerin als rechtmäßigen Erben weiland Benesch´s II. und Johann´s III. anerkannt hatte, betrachteten sich die Rosenberger noch immer als die alleinigen Verweser der ihnen anvertrauten Güter.
In letzterer Eigenschaft stifteten und dotirten sie am 13. December 1361 „in Vollziehung des letzten Willens Benesch´s II und Johann´s III.“ bei der Pfarrkirche in Weleschin zu der daselbst bestandenen Vicarstelle noch zwei andere Vicariate oder Capellaneien nebst drei Altaristenstellen.
Dem damaligen Weleschiner Pfarrer Bohdan und seinen Nachfolgern, denen die Verpflegung der zwei neuen Vicare zur Pflicht gemacht wurde, wurden die Dörfer Lahut und Kladenin und die Wälder Otloka und in Hracz zugewiesen, und die drei Altaristen, denen der Gottesdienst bei den Altären der hl. Maria, des hl. Nicolaus und der hl. Dorothea zufallen sollte, erhielten die Dörfer Sinetschlag (?Siczkow), Maltsch, Steinbach, Wölschko und einen Theil von Jarmirn.
Indem zugleich alle die übrigen Gegenleistungen des Pfarrers und der fünf zukünftigen Mitglieder der Geistlichkeit in Weleschin, wobei in erster Linie das Abhalten einer täglichen Messe in der Burgcapelle in Berücksichtigung kommt, festgesetzt wurden, wurde am Ende der Stiftungsurkunde auch angeordnet, daß in Zukunft vor dem Altare der hl. Jungfrau ein „ewiges Licht“ unterhalten werden müsse, zu welchem Zwecke der Pfarrei ein Meierhof neben dem Badhause im Markte, sowie die Zinsen von zwei Unterthanen in Steinbach und von dem Müller Kemuko unterhalb Zirnetschlag übergeben wurden.
Nicht lange nach diesem Acte, nämlich am 4. März 1362, nahmen die Gebrüder Peter und Jodok von Rosenberg zu Krummau in Anwesenheit ihres ehemaligen Mündels Peter von Michelsberg ein anderes Geschäft vor, bei welchem sie sich wieder so recht als „wahre und rechtmäßige Bevollmächtigte“ über die zur Weleschiner Burg gehörigen Liegenschaften zeigen:
sie bestimmten, daß Bohuslaw von Mirkowitz im Dorfe Mokrý Lom drei Schock Gr. jährlicher Zinsen von dem seiner Gattin Hedwig dort mit 28 Schock Gr. verschriebenen Heiratsgute so lange zu beziehen habe, bis ihm der letztgenannte Betrag von dem eigentlichen Gutsherrn von Weleschin werde ausbezahlt werden, was der Michelsberger als solcher bestätigte.“